AGB & Reisebedingungen

AGB & Reisebedingungen

1. Anmeldung
Mit der Anmeldung, die schriftlich oder per E-Mail erfolgen kann, kommt durch die schriftliche Buchungsbestätigung des Veranstalters geokulturzeit ein verbindlicher Reisevertrag zustande.

2. Leistungen
Der Leistungsumfang ist der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung zu entnehmen.

3. Zahlungen
Nach Erhalt der schriftlichen Anmeldebestätigung ist umgehend eine Anzahlung zu leisten.
3.1. Bei Wohnmobilreisen beträgt die Anzahlung 10% des Reisepreises.
3.2. Bei Reisen mit Übernachtungen im Hotel oder in einer Ferienwohnung beträgt die Anzahlung 20% des Reisepreises.
Der Restbetrag ist unaufgefordert bis spätestens 1 Monat vor Reisebeginn fällig.
Bei einer Anmeldung weniger als 1 Monat vor Beginn der Reise ist sofort der gesamte Preis zu zahlen.

4. Rücktritt von Reise
Der Rücktritt von einer gebuchten Reise ist nur schriftlich möglich und gilt ab dem Tag, an dem die Mitteilung bei dem Veranstalter eingeht. Die Stornogebühren staffeln sich folgendermaßen:
• bis 46 Tage vor Reiseantritt 10% des Reisepreises (mindestens aber 50 €),
• ab dem 45. bis 30. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises,
• ab dem 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises,
• ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 85% des Reisepreises,
• am Tag der Abreise oder bei Nichtantritt 100% des Reisepreises.
Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

5. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
5.1. Der Veranstalter kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 6 Teilnehmern, wenn nicht anders im Progamm genannt, sich vorbehalten die Reise einen Monat vor Beginn abzusagen.
Der Reisepreis wird in voller Höhe erstattet. Eine Durchführung der Reise ist auf Wunsch der Teilnehmer mit einer Neukalkulation des Reisepreises möglich.
5.2. Der Reisende kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.
5.3. Der Veranstalter kann nach Antritt der Reise den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters oder ihrer Beauftragten nachhaltig stört oder wenn er sich in solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

6. Ereignisse höherer Gewalt & Covid-19
6.1. Sofern die Reise infolge einer bei Vertragsabschluss nicht voraussehbaren höheren Gewalt (extreme Wetterlage, Naturkatastrophe u.ä.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt ist, so kann sowohl der Veranstalter als auch der Kunde den Reisevertrag kündigen. Die Reise kann kostenfrei storniert werden.
Mit Rücksicht auf das Wetter, die Verhältnisse am Berg, oder unvorhersehbare Umstände kann der Veranstalter/die Reiseleitung aus Sicherheitsgründen Programm- oder Routenänderungen vornehmen.
Die Reisen werden von geokulturzeit direkt geführt oder begleitet.
Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen und Stornogebühren weitergeben.
6.2. Ein Recht auf kostenlose Stornierung liegt nicht vor, wenn Reisende aus Angst oder Sorge vor Gesundheitsgefahren die Reise absagen.
6.3 Der Veranstalter hält sich an die aktuell geltenden Sicherheitsregelungen des Reiselandes oder der Reiseregion. Alle Reisende sind verpflichtet, die nationalen und international zum Reisezeitpunkt geltenden Maßnahmen zum Schutz zu erfüllen, um an der Reise in vollem Umfang teilnehmen zu können. Der Reiseveranstalter behält sich zudem eigene zusätzliche Reisebestimmungen und Maßnahmen vor für die Sicherheit der Reisegruppe. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Folgen bei Nichtbeachten der geltenden Vorschriften oder bei Auftreten von Krankheiten oder Verletzungen der Reisenden.

7. Haftung
7.1 Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
7.2 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin unternimmt die Veranstaltung auf eigene Gefahr.

8. Gewährleistung, Kündigung durch den Reisenden, Anzeigepflicht
8.1. Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Veranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
8.2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.
8.3. Der Reisende ist verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich dem Reiseleiter anzuzeigen. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
8.4 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen.
Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von dem Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Der Reisende schuldet dem Veranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
8.5. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat.

9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb von zwei Jahren nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

10. Fahrerlaubnis, Versicherungskarte
Die Reisenden führen die Reise mit ihrem eigenen Fahrzeug als Selbstfahrer durch (Wohnmobilreise). Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass er zum Zeitpunkt der Reise im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und einem gültigen Führerschein sein muss, sowie den Fahrzeugschein und die internationale Grüne Versicherungskarte (für das jeweilige Reiseland gültig) bei sich führen muss. Für Anhänger ist eine gesonderte internationale Grüne Versicherungskarte erforderlich.

11. Kundenabsicherung
Der gesetzlichen Pflicht für Pauschalreiseveranstalter zur Kundengeldabsicherung folgt geokulturzeit durch Übergabe eines Sicherungsscheins der R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Telefon 0611-533-5859, E-Mail: ruv@ruv.de.

12. Online-Streitbeilegung
gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

Verbraucherschlichtungsstelle:
geokulturzeit Studienreisen & Exkursionen UG (haftungsbeschränkt) nimmt nicht an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Trotzdem sind wir verpflichtet, Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle zu nennen:
Universalschlichtungsstelle des Bundes Zentrums für Schlichtung e. V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, Tel. +49 785179579 40, Fax +49 7851 79579 41, Internet: www.verbraucher-schlichter.de; E-Mail: mail@universalschlichtungsstelle.de

13. Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf den Vertrag und auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Reisekunden und geokulturzeit findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Reisekunden gegen geokulturzeit im Ausland für den Haftungsgrund nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, etwa hinsichtlich der Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Reisekunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Der Gerichtsstand von geokulturzeit ist das Amtsgericht Eschwege.
Für Klagen von geokulturzeit gegen den Reisekunden ist der Wohnsitz des Reisekunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Veranstalters maßgebend.

14. Reiseversicherung
Der Veranstalter weist ausdrücklich auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung (Urlaubsgarantie) sowie eine Auslandskrankenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit hin.

15. Datenschutzbestimmungen
Datenschutzbestimmungen finden Sie unter:
www.geokulturzeit.de oder auf Anfrage.

Veranstalter
geokulturzeit
Studienreisen & Exkursionen UG
(haftungsbeschränkt)
Unterdorfstraße 13
37217 Witzenhausen

E.Mail. kontakt@geokulturzeit.de
Fon. 05542.4834

Handelsregister: Eschwege, HRB 3189
Umsatzsteuer-Ident.-Nr.: DE815738105
Geschäftsführer: Jürgen Apel

Rechtliche Hinweise
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